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AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

der Double B. OHG

Zilleweg 23

64291 Darmstadt


für die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen gegenüber Unternehmern


Stand: 1. März 2020

 


1. Allgemeines
1.1. Für sämtliche Geschäfte, auch solche aus künftigen Vertragsabschlüssen, gelten ausschließlich die nächststehenden Bedingungen.
1.2. Angebote sind stets freibleibend.
1.3. Bestellungen und mündliche Nebenabreden gelten erst dann als abgenommen, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt sind.


2. Preisstellung


Die Preise verstehen sich für die Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten, es sei denn, es werden andere Bedingungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung genannt.


3. Lieferung


3.1. Die Lieferzeit wird gewissenhaft angesetzt, wobei die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten bleibt. Unvorhergesehene Hindernisse u. a. wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Erkrankungen und Betriebsstörungen beim Lieferer, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder in entsprechendem Umfang aufzuheben.


3.2. Die schuldhafte Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt den Besteller zum Rücktritt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferers wird Schadersatz in Höhe des bei Auftragsbestätigung dem Lieferer voraussehbaren unmittelbaren Schadens
gewährt.


3.3. Bei Überschreiten einer gesetzten Abrufsfrist ist der Lieferer berechtigt, nach
erfolglosem Ablauf einer Nachfrist vom Vertrag, bzw. vom noch schwebenden Teil
des Geschäfts zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder seine
Rechte auf Erfüllung nebst Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung geltend zu
machen.


3.4. Farbabweichungen, die durch die Natur des Materials begründet sind, sowie die jeweils materialbedingten Toleranzen von Gewicht, Stärke, Format, Zuschnitt usw. bleiben vorbehalten.


3.5. Insbesondere gelten die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben als nur angenähert maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.


3.6. Bei Sonderanfertigungen behält sich der Lieferer vor, bis zu 10% mehr oder weniger zu liefern.


3.7. Nichtabnahme einer fest in Auftrag gegebenen Stückzahl in voller Höhe durch den Besteller berechtigt den Lieferer einen Mindermengen Zuschlag in Höhe des durch die Minderabnahme entstehenden Verlustes zu erheben.


3.8. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Bestellers. Versicherung wird nur auf Verlangen des Bestellers und auf dessen Kosten abgeschlossen. Auch bei vereinbarter Freilieferung geht das Versandrisiko zu Lasten des Bestellers. Verpackung wird nicht zurückgenommen.


4. Zahlung


4.1. Rechnungen sind zahlbar in Darmstadt 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto.


4.2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden die jeweils banküblichen Fälligkeitszinsen berechnet.


4.3. Die Zahlungsverweigerung wegen behaupteter Gegenansprüche oder Beanstandungen des Bestellers sind nicht zulässig. Die Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten und unbestrittenen
Gegenansprüchen zulässig.


4.4. Die gelieferte Ware bleibt einschließlich aller Nebenforderungen, wie Verpackung u. a. bis zur völligen Bezahlung der Rechnung bzw. der Einlösung von Schecks oder Wechseln im Eigentum des Lieferers.

Bis dahin hat der Besteller den Liefergegenstand gegen Feuer, Diebstahl, Wasser und sonstige Schäden zu
versichern. Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ist nur mit Zustimmung des Lieferers gestattet. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Besteller hiermit sämtlich an den Lieferer zu dessen Sicherung ab. Der Besteller darf den Gegenstand nicht belasten, vor allem verpfänden oder zur Sicherung übereignen, und hat dem Lieferer etwaige Zugriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, unverzüglich mitzuteilen.


4.5. Ebenso behält sich der Lieferer an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Mustern und anderen Unterlagen Eigentums- und Urheberrecht vor; diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


4.6. Werkzeugkosten werden anteilig in Rechnung gestellt. Sie gehen nicht in das Eigentum des Bestellers über. Für Werkzeuge (Formen) sind 50% des Werkzeugkostenanteils bei Bestellung und 50% nach Empfang der Ausfallmuster vom Besteller netto ohne Skontoabzug zu bezahlen.


5. Rücktritt


Bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere erkennbarer Zahlungsunfähigkeit des Bestellers, ungünstigen Auskünften über ihn, fehlender Deckung eines Schecks, Protestierung eines Wechsels und Verzug des Bestellers bei laufenden Zahlungsverpflichtungen ist der Lieferer zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt auch beim Übergang des gewerblichen Unternehmens des Bestellers auf einen anderen nach Vertragsabschluss.


6. Gewährleistung


6.1. Mangelrügen wegen Gewicht, Stückzahl, Güte oder Ausführung der Ware können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Feststellung, spätestens aber 7 Tage nach Eingang der Ware bei der Empfangsstation durch schriftliche Anzeige zu Kenntnis des Lieferers gelangen und diesem auf Wunsch kostenlos Muster der beanstandeten Ware zur Prüfung eingesandt werden.


6.2. Gewährleistung erfolgt bei Mengenabweichung durch Nachlieferung, im Übrigen für Waren, die nachweisbar durch Materialfehler unbrauchbar sind, durch Ersatzlieferung.


6.3. Für den Fall der Unmöglichkeit oder des Fehlschlagens der Ersatzlieferung hat der Besteller das Recht, die Vergütung entsprechend dem Verhältnis von vereinbarter zu erfolgter Leistung zu mindern.


6.4. Weitergehende Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden werden abgelehnt. Ebenso entfällt ein Ausgleich für aufgewendeten Arbeitslohn, Gewinnentgang, Versandkosten oder Verzugsschaden. Auch für Schäden als Folge unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Inanspruchnahme oder natürlicher Abnutzung etc. wird nicht gehaftet.

 

7. NUTZUNGSRECHTE

 

7.1. Alle technischen sowie Design-Entwicklungen und Konzepte der Agentur unterliegen dem Urheberrecht.

Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum der Agentur.

​

7.2. Double B. OHG ist auch nach Übertragung der Nutzungsrechte auf den Kunden berechtigt, die Arbeitsergebnisse im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich zu verwenden.

​

7.3. Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten realisierte Konzepte, Entwicklungen, Prototypen etc. Die Nutzungsrechte verbleiben bei Double B. OHG.

 


8. Übriges


8.1. Geschäftsbedingungen oder einzelne von diesen Bestimmungen abweichende Bestimmungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher, ausdrücklicher Bestätigung als angenommen.


8.2. Individualvereinbarungen bezüglich einzelner Bedingungen berühren die Geltung der übrigen nicht.


8.3. Die Unwirksamkeit einer Bedingung ist ohne Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen sowie der Gesamtheit der Bedingungen.


8.4. Auf alle durch die Lieferung begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich das deutsche Recht Anwendung.


8.5. Für beide Teile, auch bezüglich Scheck- und Wechselverbindlichkeiten, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Darmstadt.


8.6. Online-Streitbeilegung (Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung): Die Europäische Kommission stellt unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Wir sind nicht zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren verpflichtet.

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