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Sabine Bergmann

Bundesfinanzministerium: Streuartikel bleiben steuerfrei

Updated: Mar 2, 2019



Werbeartikel bis zu einem Wert von 10,- EUR bleiben auch künftig steuerfrei.

Das Bundesfinanzministerium hat die bisher gängige Praxis bei der Anwendungdes

§ 37b des EStG zur Pauschalisierung der Einkommenssteuer bei Sachzuwendungen trotzentgegenstehender Auffassung des Bundesfinanzhofs bestätigt, wie aus einem Schreiben vom19. Mai 2015 hervorgeht. Damit herrscht nun Rechtssicherheit in dieser Frage. § 37b EStG ermöglicht es Unternehmen, Sachzuwendungen an Kunden oder Mitarbeiter pauschal mit 30% zu versteuern, damit die Empfänger die Leistungen nicht ihrerseits als geldwerten Vorteil bei der Steuererklärung angeben müssen.



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